SITZUNG, 27.05.2020

Landesgesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen (E-Rechnungs-Gesetz Rheinland-Pfalz – ERechGRP) Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/11476 – dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 17/11886 –

Presse

Video Rede 1 Abspielen Hans Jürgen Noss während der Debatte

Abg. Hans Jürgen Noss, SPD:

Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Mit der Richtlinie vom 16. April 2014 über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen sollen die Verbreitung der elektronischen Rechnungsstellung gefördert und bestehende Marktzutrittschancen ausgebaut werden, indem in den EU-Mitgliedstaaten einheitliche Systeme und Standards eingeführt werden. Wesentlicher Regelungskern der Richtlinie ist daher die Verpflichtung aller öffentlichen Auftraggeber, elektronische Rechnungen, die einer europäischen Norm für elektronische Rechnungen entsprechen, anzunehmen und weiter zu bearbeiten.

Die Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben bedürfen der nationalen Umsetzung, was mit der heutigen Verabschiedung des Gesetzes geschehen soll. Einfach gesagt, durch das Gesetz wird es Auftragnehmern öffentlicher und kommunaler Aufträge möglich, ihre Rechnungen wahlweise auch elektronisch einzureichen. Dies ist ein wichtiger Schritt zum Bürokratieabbau und zur Digitalisierung der Verwaltung sowie eine Vereinfachung für die Wirtschaft.
Um die aus dem Gesetzentwurf resultierenden Verpflichtungen erfüllen zu können, entwickelt das Land einen Zentralen Elektronischen Rechnungseingang, abgekürzt ZRE. Hierfür entstehen einmalige Kosten in der Gesamthöhe von ca. 900.000 Euro sowie jährliche Betriebskosten von ca. 240.000 Euro ab dem Jahr 2020. Hinzu kommen noch jährliche Kosten im Umfang eines Vollzeitäquivalents für den Betrieb einer Clearingstelle. Den Auftraggebern können eventuell auch noch Kosten für die erforderlichen Anpassungen ihrer IT-Strukturen entstehen.

Der ZRE wird den Kommunen kostenfrei zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Es können allerdings lokal gleichfalls noch Kosten für eine eventuelle Anpassung der IT entstehen. Auch den Auftraggebern der Kommunen eröffnet der ZRE erhebliche Einsparpotenziale.
(Glocke des Präsidenten – Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)